Neuregelung § 14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) – dazu zählen unter anderem Wallboxen, Wärmepumpen, Stromspeicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung.

Warum das Ganze?

Mit dem Ausbau der Elektromobilität und moderner Heiztechnik wächst die Stromnachfrage in privaten Haushalten. Um Überlastungen im Netz zu vermeiden, dürfen Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte bei Bedarf vorübergehend dimmen – aber nur, wenn es zur Netzstabilität notwendig ist. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt – Ihre Geräte laufen weiterhin zuverlässig.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

  • Keine Mehrkosten: Im Gegenteil – Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten.
  • Kein Handlungsbedarf: Die Umstellung erfolgt automatisch über Netzbetreiber und Stromlieferant.
  • Keine Ablehnung mehr: Der Anschluss neuer sVE darf nicht mehr verweigert werden.

Zwei Modelle zur Auswahl

Je nachdem, ob Ihre Geräte über einen separaten Stromzähler verfügen oder nicht, kommen unterschiedliche Entlastungsmodelle zum Einsatz:

  • Modul 1 (pauschale Entlastung): Automatisch bei Geräten ohne separaten Zähler – Ersparnis laut Bundesnetzagentur zwischen 110 € und 190 € jährlich.
  • Modul 2 (prozentuale Entlastung): Für Geräte mit separatem Zähler, Entlastung von 40 % auf den Arbeitspreis für Netznutzung – Antrag erforderlich.
    Ab 2025 wird zusätzlich ein zeitvariables Modell (Modul 3) möglich sein.

Schon im Einsatz?

Für Geräte, die bereits vor dem 1.1.2024 in Betrieb waren, gelten Übergangsregelungen. Bestehende Vereinbarungen behalten bis spätestens Ende 2028 ihre Gültigkeit. Ein Wechsel in die neuen Regelungen ist freiwillig möglich.

Gut zu wissen:
Die Anmeldung neuer Geräte übernimmt Ihr Elektroinstallateur. Fragen zu Ihrem Tarif oder einem möglichen Modultausch richten Sie bitte an Ihren Netzbetreiber oder Energieversorger.

Weitere Infos:
Zur offiziellen Infoseite der SachsenEnergie