1. Veröffentlichung des Solarspitzengesetzes 2025
Im Februar wurde das Solarspitzengesetz 2025 vom Bundestag beschlossen. Es bringt bedeutende Änderungen für Betreiber von Solaranlagen. Ziel ist, temporäre Überschüsse von erzeugtem Solarstrom zu vermeiden. Dies stabilisiert den Marktwert des Solarstroms und entlastet die Stromnetze.
Wichtige Änderungen
- Einspeisebegrenzung: Neue Photovoltaikanlagen bis 25 kW (ausgenommen Steckersolargeräte bis 0,8 kVA), die nach dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden und werden, und die kein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerbox haben, dürfen nur 60 % ihrer Leistung am Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Das heißt, hier ist beispielweise ein Energie-Management-Systemen (EMS) einzusetzen. Das EMS gewährleistet die Leistungsreduzierung am Netzanschluss, bis ein iMSys eingebaut ist. Die Umsetzung der 60-%-Vorgabe wird auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen abgefragt. Bei Photovoltaikanlagen ab 25 kW ist wie bisher Funkrundsteuertechnik zu verbauen.
- Steuerungs-Pflicht: Anlagen ab 7 kWp müssen zukünftig mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und einer Steuerbox ausgestattet sein. Bis zum Rollout der iMSys ist, ähnlich wie bei den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, der nachträgliche Einbau der Steuergeräte vorzusehen.
Weitere Informationen zum Solarspitzengesetz 2025 finden Sie hier.
