Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1!

Dieses Lebensmittel kann durch nichts ersetzt werden! Trinkwasser soll zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die hygienische Unbedenklichkeit hat oberste Priorität.

Der normative Hintergrund:

Die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988­200 ist eine Betreiberpflicht. Allerdings müssen Planer und Installateure die Voraussetzungen für eine solche Betriebsweise schaffen. Auch wenn nachträglich Probleme auftreten, muss der Installateur schnell eine sichere Lösung anbieten können.

Zum bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation gehören:

• regelmäßiger Wasseraustausch nach spätestens 7 Tagen nach DIN EN 806­5 bei „Normalinstallationen“
• regelmäßiger Wasseraustausch nach 72 Stunden bei erhöhten hygienischen Anforderungen z. B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nach VDI/DVGW 6023
• Kaltwassertemperaturen PWC ≤ 25 °C
• Warmwasserbevorratungstemperatur ≥ 60 °C
• Warmwassertemperaturen PWH und PWH-C in der Bandbreite zwischen 60 °C und 55 °C
• regelmäßige Funktionskontrolle und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen

Um diese Vorgaben bestmöglich zu erfüllen, hat die Firma Geberit diese schnell und unkompliziert einsetzbare, temporäre Lösung entwickelt.

Geberit RAPID kurz und knapp erklärt: LINK