BGH-Urteil: Vergessene Formalität kann teuer werden - Drastische Rückforderungen bei nicht angemeldeten PV-Anlagen

Wer eine Photovoltaik-Anlage installiert, wird vom Staat subventioniert. Er kann mit seiner Anlage nebenbei Geld verdienen, wenn er überschüssigen Strom in das Netz einspeist und sich die Einspeisung vergüten lässt. In der Theorie klingt das einfach und gut – wenn da nicht die deutsche Bürokratie wäre, mit der sich jetzt viele norddeutsche Bauern konfrontiert sehen.

Landwirt erwartet hohe Rückforderung

Der Fall: Ein Landwirt installierte auf seinem Hausdach eine PV-Anlage. Die wurde von der Schleswig-Holstein Netz AG im Mai 2012 angeschlossen. Er bekam „einen Packen von Formularen“, wie es sein Anwalt ausdrückte. Unter Ziffer 17 eines Merkblatts kreuzte er an, er habe den Standort und die Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet. Davon hängt der Anspruch der Fördermittel für den Strom aus erneuerbaren Energien ab. Per Unterschrift bezeugte er, dass dies der Wahrheit entspräche. Doch der Bauer meldete seine Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur an – sei es aus Vergesslichkeit, sei es aus Unkenntnis der Meldepflicht. Der Bauer erhielt trotzdem zwei Jahre lang die Einspeisevergütung, bis der Formfehler bei einer Kontrolle aufflog. Die Netz AG forderte daraufhin 45.000 Euro zurück. Etwa 1.000 solcher Fälle gibt es in Schleswig-Holstein, in denen Anlagenbetreiber das entscheidende Formular nicht abschickten. Möglicherweise dachten sie, Netz AG und Bundesnetzagentur seien das gleiche Unternehmen. In allen Fällen stellt die Netz AG nun hohe Rückforderungen, teilweise in Millionenhöhe. 500 Verfahren liegen bei Gericht.

Anlagenbetreiber in der Verantwortung

Das Urteil ist maßgebend für die noch zu verhandelnden Fälle. Seit der Urteilsverkündung wissen die Anlagenbetreiber, die ebenfalls mit Rückforderungen konfrontiert sind, dass auch sie das Geld zurückzahlen müssen. Die Entscheidung des Gerichts wurde damit begründet, dass die Netz AG nicht zusätzlich über die Meldepflicht informieren müsse, denn dieser Hinweis stehe im Merkblatt. "Der Anlagenbetreiber ist vielmehr selbst für die Erfüllung seiner Meldepflichten zuständig", bestätigte die Gerichtsmitteilung. Die Meldung an die Bundesnetzagentur sei laut Gericht nicht eine bloße Formalie, sondern integraler Bestandteil des Fördersystems. Die Betreiber müssen Anlagen zeitnah und umfassend registrieren, da hiervon eine etwaige Absenkung der Vergütungen abhängig sei. Dies sei nötig, „um die Kosten der Energiewende möglichst gering zu halten", teilte der BGH mit. Die Richter sahen beim Netzbetreiber generell keine Versäumnisse. Damit verlor der Bauer den Prozess wegen hoher Rückforderungen in letzter Instanz.

Bundesnetzagentur reagiert

Die Formalie, die betroffene Landwirte viel Geld kosten wird, basiert aber nicht allein auf dem bürokratischen Versagen der Bauern. Laut Rechtsanwalt haben die meisten Netzbetreiber die Photovoltaik-Anlagen gar nicht angeschlossen, bevor die Bestätigung der Netzagentur da war. Einige Betroffene bemängeln diesen Umstand, jedoch sei damit das Risiko von Rückforderungen ausgeschlossen, so der Anwalt weiter. Nun reagiert die Bundesnetzagentur und will ein Anlagenregister schaffen, bei dem sich Netzbetreiber rückversichern können, welcher Betreiber seine Anlage ordnungsgemäß angemeldet hat. Ab Herbst 2017 soll das Register in Betrieb gehen. Verlässliche Anmeldezahlen werden dringend benötigt, damit die Subventionen zentral gesteuert werden können. Empfindliche Strafen sind deshalb gewollt. Die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Strafen jedoch deutlich abgemildert, sodass nur noch ein Verlust von 20 Prozent droht. Dennoch wird die Entscheidung betroffene Anlagenbetreiber hart treffen, hatten sie sich doch von ihrer PV-Anlage eine dauerhafte Geldeinnahme erhofft. Urteil vom 5. Juli 2017, Az. VIII ZR 147/16